Übersetzung von Arbeitsverträgen

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Übersetzung von Arbeitsverträgen

Veröffentlicht in

Juristische Übersetzungen

am 25/09/2013

Wenn man ausländische Mitarbeiter einstellt bzw. eine Filiale im Ausland hat und dort Mitarbeiter anstellen will, ist eine der ersten Fragen, in welcher Sprache denn der Vertrag abzufassen ist. In jedem Land gibt es dazu eigene Spielregeln.

Ein Beispiel. Ein österreichisches Unternehmen hat eine Zweigniederlassung in Antwerpen und möchte dort einen spanischsprachigen Mitarbeiter anstellen. Entsprechend der Regelung, dass in Belgien alle individuellen und kollektiven Kontakte zwischen Arbeitergebern und Arbeiternehmern (Mitteilungen, Verträge etc.) in der Sprache zu erfolgen haben, die Amtssprache in der Region ist, in der sich der Sitz der Firma befindet, muss der Arbeitsvertrag für den Spanier auf Niederländisch abgefasst werden. Wird diese Regelung nicht beachtet, ist der Vertrag als nichtig zu betrachten, was weitgehende Folgen hat: Eine Teilzeitkraft wird von einem Tag auf den anderen eine Vollzeitkraft, die Probezeitklausel darf nicht mehr angewendet werden etc. Sollte der künftige Mitarbeiter kein Niederländisch verstehen, ist es natürlich sinnvoll, eine von einem professionellen Übersetzer erstellte spanische Übersetzung beizulegen. Diese Übersetzung hat jedoch keinerlei Rechtsgültigkeit.

Weiters ist für Firmen, die öfter ausländische Fachkräfte anstellen, eine professionell angefertigte Übersetzung des sogenannten Personalhandbuches von unschätzbarem Wert, vor allem bei der Kommunikation mit den Mitarbeitern über Themen wie die Pensionsregelung, Arbeitsverträge etc. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Mitarbeiter über die Vorschriften zu informieren, daher werden Handbücher oft ins Englische oder in eine andere Sprache übersetzt.