Professionelle Übersetzung von Verträgen

Übersetzungsbüro Wien | Professionelle Übersetzung von Verträgen | Connect Translations Austria Gmbh

Professionelle Übersetzung von Verträgen

Veröffentlicht in

Juristische Übersetzungen

am 17/09/2013

Interessanterweise gibt es kaum jemanden, der sich nicht über schlechte Übersetzungen von Betriebsanleitungen ärgert. Man würde daher erwarten, dass bei den meisten Menschen eine gewisse Sensibilisierung vorausgesetzt werden kann, wenn es darum geht, Verträge selber zu übersetzen bzw. fremdsprachige Verträge, die man ohne Übersetzung nicht lesen kann, zu unterschreiben.

Es gibt immer noch genügend Fälle, in denen zum Beispiel Arbeitsverträge entweder vom Arbeitgeber selbst, ohne Hinzuziehen eines professionellen Übersetzers, übersetzt werden bzw. fremdsprachige Arbeitsverträge von Arbeitnehmern ohne wirkliches Hinterfragen der Qualität der beigelegten Übersetzung unterschrieben werden. Ungenaue Übersetzungen führen aber irgendwann einmal fast zwangsläufig zu Missverständnissen, deren Ausräumung vor Gericht sehr viel Zeit und sehr viel Geld kostet. Derartige Probleme kann man sich ersparen, wenn man einen juristischen Fachübersetzer oder einen Gerichtsdolmetscher, der mit den Rechtssystemen der beteiligten Länder möglichst gut vertraut ist, heranzieht.

Selbstverständlich kann die Übersetzung eines Vertrags durch einen juristisch versierten Übersetzer die genaue Überprüfung durch einen Rechtsberater nicht ersetzen. In den wenigsten Fällen ist der Übersetzer selbst auch Jurist. Er kennt sich zwar mit den Rechtssystemen der beteiligten Länder so gut aus, dass er eine Übersetzung anfertigen kann, in der alles genauso steht wie im Original. Ob die im Rahmen der Übersetzung gewählte Wortwahl dazu geeignet ist, die von den Parteien gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder unerwünschte Rechtsfolgen auszuschließen, soll jedoch von einem Rechtsberater, der mit der jeweiligen Rechtsordnung vertraut ist, kontrolliert werden. Für die Auswahl eines entsprechenden Rechtsvertreters vor Ort kann man sich z. B. immer an die österreichischen Außenhandelsstellen wenden.