Die Kosten für Dolmetschaufträge setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Kosten Dolmetscher
a. Honorar der Dolmetscher
Dolmetscheinsätze werden nach Zeit verrechnet. Die Halbtagessätze (bis zu vier Stunden), Ganztagessätze (bis zu acht Stunden) und Sätze für zusätzliche Stunden variieren ja nach Sprachenkombination und nach Art des Dolmetschens. Simultandolmetscher sind durchweg teurer als Konsekutivdolmetscher. Für Abendveranstaltungen, Nachteinsätze und Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen fallen üblicherweise zusätzliche Kosten (Zuschläge) an.
b. An- und Abreise
Die Fahrtkosten sind pro Dolmetscher in der Höhe einer Bahnkarte 2. Klasse bzw. in Form eines Kilometergeldes zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen vom Kunden zu ersetzen. Wenn Dolmetscher einen Tag vor Veranstaltungsbeginn anreisen bzw. einen Tag nach Veranstalungsende abreisen müssen, wird für die Fahrzeit jeweils ein Halbtagessatz in Rechnung gestellt.
Damit für den Kunden keine bzw. nur geringe Kosten anfallen, bemühen wir uns selbstverständlich, Dolmetscher, die nahe des Veranstaltungsortes wohnen, zu engagieren. Wir verfügen auch in verschiedenen Ländern Europas über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Dolmetschern, sodass die An- und Abreisekosten der Dolmetscher auch bei Dolmetscheinsätzen im Ausland gering gehalten werden können.
c. Unterkunft & Verpflegung der Dolmetscher
Alle Spesen (Hotels, Transfers, Unterkunft, etc.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Weiters können auch Tagesdiäten in Rechnung gestellt werden.
Kosten Dolmetschtechnik
Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die notwendige technische Ausstattung. Um Ihnen für die Konferenztechnik ein genaues Angebot über die Kosten machen zu können, brauchen wir möglichst detaillierte Angaben zum Veranstaltungsraum.
Bei Kurzeinsätzen (z.B. Dolmetschung bei Vertragsunterschreibung beim Notar und beim Anwalt) kommt eine Mindestpauschale zum Tragen, mit der alle Kosten abgegolten sind.
Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen oder Änderungswünsche während des Dolmetscheinsatzes häufig nur gegen Mehrkosten oder gar nicht mehr berücksichtigt werden können. Planen Sie daher den Einsatz von Dolmetschern möglichst genau.
Im Falle einer Stornierung kommen folgende Stornogebühren zum Tragen:
Dolmetschleistungen
6-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Auftragssumme; 4-2 Wochen vor Konferenzbeginn: 50% des Auftragsvolumens; weniger als 2 Wochen vor Konferenzbeginn: 75% der Auftragssumme; weniger als 3 Tage vor Konferenzbeginn: 100% des Auftragsvolumens.
Bereits erfolgte Aufwendungen (Fahrkartenerlös, Hotelbuchungen, bereits gebuchte Flugtickets etc.) sowie entstandene Bürokosten (z.B. für bereits erfolge Buchungen von Dolmetschern, Briefings etc.) werden bei Stornierung vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Veranstaltungen in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober gilt der Stornosatz von 100% für alle Stornierungen, die später als 6 Wochen vor Konferenzbeginn erfolgen.
Rücktritt vom Mietvertrag für Dolmetschertechnik / Konferenztechnik
Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%; Rücktritt ab einem späteren Zeitpunkt 100% des Mietpreises. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. Transportkosten, Kosten für Geräteumleitungen usw.) sind zusätzlich zu erstatten.