Neben ISO-17100-zertifizierten Fachübersetzungen von juristischen Texten bietet das Übersetzungsbüro Regensburg ǀ Connect-Sprachenservice für Anwälte, Notare, Firmen und Behörden auch beglaubigte Übersetzungen an.
Beglaubigte Übersetzungen versus juristische Fachübersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen unterscheiden sich in einigen grundlegenden Punkten von anderen juristischen Fachübersetzungen:
- Beglaubigt übersetzt werden meistens Gutachten, Verträge, Reifeprüfungszeugnisse (Maturazeugnisse), Diplome, Geburtsurkunden, Firmenbuchauszüge, Strafregisterauszüge, Führerscheine, Reisepässe, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden und sonstige Unterlagen, die zur Vorlage bei Ämtern oder Behörden bestimmt sind.
- In Deutschland dürfen nur von einem deutschen Gericht öffentlich bestellte und allgemein beeidete bzw. allgemein ermächtigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen erstellen. Obwohl Notare in Deutschland nicht dazu ermächtigt sind, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, ist der Begriff „notariell beglaubigte Übersetzung“ bis heute sehr verbreitet.
- Beeidete Übersetzer werden oft auch als vereidigte Übersetzer bezeichnet. Die genaue Bezeichnung hängt vom Bundesland ab, in dem sich das Gericht befindet, bei dem die Übersetzer registriert sind. Es macht keinen Unterscheid, ob beglaubigte Übersetzungen von beeideten oder von vereidigten Übersetzern erstellt werden.
- Beeidete bzw. vereidigte, von einem deutschen Gericht ermächtigte Übersetzer bestätigen mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und ihrer Unterschrift, dass die von ihnen erstellte Übersetzung eine verbindliche, wortgetreue und vollständige Wiedergabe des Originaldokuments ist. Beglaubigte Übersetzungen sind somit vor Gericht und staatlichen Behörden in Deutschland rechtswirksam.
- Bei beglaubigten Übersetzungen ist eine Revision durch einen zweiten Übersetzer nicht vorgesehen.
Beglaubigte Übersetzungen – Kosten
Anders als bei juristischen und technischen Fachübersetzungen, deren Preis wir anhand der Zahl der Wörter in der Ausgangssprache bestimmen, ergeben sich die Kosten für beglaubigte Übersetzungen aus der Zahl der Normzeilen in der Zielsprache. Dank einer eigens vom Übersetzungsbüro Regensburg ǀ Connect-Sprachenservice entwickelten Berechnungsmethode können wir Ihnen dennoch bereits vor Arbeitsbeginn genau mitteilen, was die beglaubigte Übersetzung kostet.
Für die Erstellung eines kostenlosen Angebots können Sie uns das betreffende Dokument in gescannter Form entweder über unser Anfrageformular oder per E-Mail übermitteln. Sollten Sie einen fixen Abgabetermin haben, bitten wir Sie, diesen anzugeben, damit wir gleich die Kapazitäten von unseren vereidigten bzw. beeideten Gerichtsdolmetschern überprüfen können.
Beglaubigte Übersetzungen – Bearbeitungszeit
Wie lange es dauert, die beglaubigte Übersetzung fertigzustellen, hängt in erster Linie von der Länge des zu übersetzenden Textes sowie von der aktuellen Verfügbarkeit der vereidigten bzw. beeideten Übersetzer ab.
Beglaubigte Übersetzungen – Sprachen
Das Übersetzungsbüro Regensburg ǀ Connect-Sprachenservice bietet beglaubigte Übersetzungen u. a. in die / aus den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Niederländisch (Flämisch bzw. Holländisch), Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch an.