Um den hohen Qualitätsansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, arbeitet das Übersetzungsbüro Regensburg | Connect-Sprachenservice ausschließlich mit erfahrenen Dolmetschern zusammen, die über langjährige Erfahrung in der Verdolmetschung komplexer Inhalte verfügen.
Honorar der Dolmetscher
Dolmetscheinsätze werden nach Zeit verrechnet. Die Halbtagessätze (bis zu vier Stunden), Ganztagessätze (bis zu acht Stunden) und Sätze für zusätzliche Stunden variieren ja nach Fachbereich, Sprachenkombination und nach Art des Dolmetschens (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen). Für Abendveranstaltungen, Nachteinsätze und Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen fallen üblicherweise zusätzliche Kosten (Zuschläge) an.
Konsekutivdolmetscher (Begleitdolmetscher bzw. Verhandlungsdolmetscher) arbeiten alleine. Simultandolmetscher (Konferenzdolmetscher) arbeiten immer in Zweierteams.
Kosten Dolmetscher – Fahrtkosten - Reisezeit-Aufwandsentschädigung
Die Fahrtkosten sind pro Dolmetscher in der Höhe eines Flugtickets, einer Bahnkarte 2. Klasse bzw. in Form eines Kilometergeldes zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen vom Kunden zu ersetzen. Wenn Dolmetscher einen Tag vor Veranstaltungsbeginn anreisen bzw. einen Tag nach Veranstaltungsende abreisen müssen, wird für die Fahrzeit eine sogenannte Reisezeitaufwandentschädigung in Rechnung gestellt.
Damit für den Kunden keine bzw. nur geringe Kosten anfallen, bemühen wir uns selbstverständlich, Dolmetscher, die im Umkreis des Veranstaltungsortes wohnen, zu engagieren. Das Übersetzungsbüro Regensburg | Connect-Sprachenservice verfügt in verschiedenen Ländern Europas über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Dolmetschern, sodass die An- und Abreisekosten der Dolmetscher auch bei Dolmetscheinsätzen im Ausland gering gehalten werden können.
Kosten Dolmetscher - Unterkunft & Verpflegung
Alle Spesen (Hotels, Transfers, Unterkunft, etc.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auch Tagesdiäten, die von manchen Dolmetschern verlangt werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Tonbandaufzeichnungen
Wird eine Tonbandaufzeichnung der Dolmetschung gewünscht, wird diese mit einem Zuschlag von mindestens 50% des Dolmetsch-Honorars verrechnet.
Stornobedingungen
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Stornierung kommen folgende Stornogebühren zum Tragen: 6 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Auftragssumme; zwischen 4 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Auftragssumme; weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Auftragssumme. Bereits erfolgte Aufwendungen (Fahrkartenerlös, Hotelbuchungen, bereits gebuchte Flugtickets etc.) sowie entstandene Bürokosten (z.B. für bereits erfolgte Buchungen von Dolmetschern, Briefings etc.) werden bei Stornierung vollständig in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen während der Spitzenmonate der Konferenzsaison (Mai, Juni, September und Oktober) gilt der Stornosatz von 100% für alle Stornierungen, die später als 6 Wochen vor Konferenzbeginn erfolgen.