Übersetzungsbüro in Regensburg

Kosten Dolmetscher

Kosten Dolmetscher

Um den hohen Qualitätsansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden,  arbeitet das Übersetzungsbüro Regensburg | Connect-Sprachenservice  ausschließlich mit erfahrenen Dolmetschern zusammen, die über  langjährige Erfahrung in der Verdolmetschung komplexer Inhalte verfügen.

Honorar der Dolmetscher

Dolmetscheinsätze werden nach Zeit verrechnet. Die Halbtagessätze (bis zu vier Stunden),  Ganztagessätze (bis zu acht Stunden) und Sätze für zusätzliche Stunden variieren ja nach Fachbereich, Sprachenkombination und nach Art des Dolmetschens (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen).  Für Abendveranstaltungen, Nachteinsätze und Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen fallen üblicherweise zusätzliche Kosten (Zuschläge) an.

Konsekutivdolmetscher (Begleitdolmetscher bzw. Verhandlungsdolmetscher) arbeiten alleine. Simultandolmetscher (Konferenzdolmetscher) arbeiten immer in Zweierteams.

Kosten Dolmetscher – Fahrtkosten - Reisezeit-Aufwandsentschädigung

Die Fahrtkosten sind pro Dolmetscher in der Höhe eines Flugtickets, einer Bahnkarte 2. Klasse bzw. in Form eines  Kilometergeldes zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen vom Kunden  zu ersetzen. Wenn Dolmetscher einen Tag vor Veranstaltungsbeginn  anreisen bzw. einen Tag nach Veranstaltungsende abreisen müssen, wird  für die Fahrzeit eine sogenannte Reisezeitaufwandentschädigung in Rechnung gestellt.

Damit für den Kunden keine bzw. nur geringe Kosten anfallen, bemühen wir uns selbstverständlich, Dolmetscher,  die im Umkreis des Veranstaltungsortes wohnen, zu engagieren. Das  Übersetzungsbüro Regensburg | Connect-Sprachenservice verfügt in  verschiedenen Ländern Europas über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Dolmetschern, sodass die An- und Abreisekosten der Dolmetscher auch bei Dolmetscheinsätzen im Ausland gering gehalten werden können.

Kosten Dolmetscher - Unterkunft & Verpflegung

Alle  Spesen (Hotels, Transfers, Unterkunft, etc.) werden dem Auftraggeber in  Rechnung gestellt. Auch Tagesdiäten, die von manchen Dolmetschern  verlangt werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Tonbandaufzeichnungen

Wird  eine Tonbandaufzeichnung der Dolmetschung gewünscht, wird diese mit  einem Zuschlag von mindestens 50% des Dolmetsch-Honorars verrechnet.

Stornobedingungen

Stornierungen  haben schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Stornierung kommen  folgende Stornogebühren zum Tragen: 6 bis 4 Wochen vor  Veranstaltungsbeginn: 30% der Auftragssumme; zwischen 4 und 2 Wochen vor  Veranstaltungsbeginn: 50% der Auftragssumme; weniger als 2 Wochen vor  Veranstaltungsbeginn: 100% der Auftragssumme. Bereits erfolgte  Aufwendungen (Fahrkartenerlös, Hotelbuchungen, bereits gebuchte  Flugtickets etc.) sowie entstandene Bürokosten (z.B. für bereits  erfolgte Buchungen von Dolmetschern, Briefings etc.) werden bei  Stornierung vollständig in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen  während der Spitzenmonate der Konferenzsaison (Mai, Juni, September und  Oktober) gilt der Stornosatz von 100% für alle Stornierungen, die später  als 6 Wochen vor Konferenzbeginn erfolgen.